Chronik


Die Chronik der
Freiwilligen Feuerwehr Groß Wittensee:


Feuerwehrwesen vor Gründung Freiwilligen Feuerwehren

Seit der Mensch das Feuer kennt, ist er seiner Eigenschaften bewusst. Zum einen der nutzbringenden; solange er das Feuer kontrolliert und zu seinen Zwecken einsetzt; zum anderen der schreck bringenden und zerstörenden, die auftritt, wenn das Feuer als Schadenfeuer außer Kontrolle gerät. Diese Risiken galt es und gilt es heute noch zu beherrschen.

Der Brandschutz ist viel älter als die Freiwilligen Feuerwehren. Die Dorfgemeinschaft war jahrhunderte lang zugleich Rettungs- ­und Hilfsgemeinschaft. Bei einem Brand beteiligten sich alle Einwohner an den Rettungs- und Löscharbeiten. Das Lösch­wasser musste in einer Eimerkette von Hand zu Hand an die Brandstelle gebracht werden. Eine besondere Organisation bestand also derzeit nicht. Es gehörte jeder zur „Feuerwehr".

Auch in den Städten spielte sich die Brandbekämpfung in ähnlicher Weise ab. Nur wurden nach Erkennen eines Feuer­scheines durch den Turmausrufer die Stadttore geschlossen, um Diebstählen und Plünderungen vorzubeugen. Außerdem wurde angeordnet, dass der Ausschank von alkoholischen Getränken bei Strafe verboten war.

Die eigentlichen Löscharbeiten überließ man schon damals den Fachleuten. Maurer und Zimmerleute hatten mit ihren Werkzeugen zu erscheinen, und die Wasserträger waren ver­pflichtet, Wasser herbeizuschaffen. Jeder Haushalt hatte einen Feuerlöscheimer bereitzuhalten. Gefäße, mit Wasser und Sand gefüllt, standen stets bereit und dienten als vorbeugende Erstmaßnahme. Die Oberleitung der Brandbekämpfung war Sache des Bürgermeisters oder der Ratsherren. Als Hauptab­wehrinstrument neben dem Wasser, nutzte man den Feuer­wehrhaken zum Niederreißen von Dächern und Wänden.

Man kam aus Erfahrung zu dem Entschluss, dass die Hilfsge­meinschaften gestärkt werden mussten. So entstanden im 16. und 17. Jahrhundert Brandgilden. Das waren kleine Feuer- versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, die Feuerlöschgeräte beschafften und, damit eigene Wehren unterhielten. Brandver­ordnungen wurden erlassen, die jeder Gemeinde auferlegten, eine Brandweh- zu errichten. Im damals noch dänischen Schleswig-Holstein trat die Brandverordnung am 20. Juni 1776 in Kraft.

Nachdem Schleswig-Holstein 1866 preußische Provinz gewor­den war, erließ die „königliche Regierung zu Schleswig" am 15. April 1889 die „Polizeiverordnung, betreffend das Feuer­löschwesen auf dem platten Lande. In Ausführung, bzw. in Übereinstimmung mit der Brandverordnung vom 20. Juni 1776."

Auszug aus der Verordnung

§1 Dienstpflichtig in der Brandwehr ist jeder männliche Einwohner vom vollendeten 16. Lebensjahr mit Ausnahme:

der Reichs- und Staatsbeamten, der Gemeinde- und Gutsvorste­her und der Militärpersonen;

§2 der Ärzte, Apotheker, Geistlicher, Lehrer und Schüler; der in Folge von Krankheit oder sonstiger körperlicher Fehler Untauglichen. Weitere Befreiungen kann ausnahmsweise auf Ersuchen der Ober­brandmeister gewähren.

§3 Jeder der Brandwehr angehörigen Einwohner (Brandwehrmann) hat sich bei jedem im Brandwehrbezirk entstandenen, durch Alarmzeichen oder in sonst ortsüblicher Weise bekannt gemach­ten Brande auf dem bestimmten Versammlungsplatze in vor­schriftsmäßiger Ausrüstung unverzüglich einzufinden und den Befehlen der Führer Folge zu leisten.

§5 Geistige Getränke dürfen bei einem Brande nur mit Genehmigung des befehligenden Brandmeisters oder Oberbrandmeisters an die Mannschaften verabreicht werden. Auch ist der Ortspolizei-Verwal­ter (Amtsvorsteher) und in dessen Abwesenheit der Gemeindevor­steher(Gutsherr) befugt, für die Zeit der Brandlöschung die Wirts­häuser und Schankstätten zu schließen, bzw. das Verabreichen von geistigen Getränken Seitens der Wirte und Kleinhändler so­wohl wie sonstiger Personen bei Strafe zu untersagen.


§ 12 An Löschgerätschaften müssen für jede Brandwehr nachfolgende Gegenstände vorhanden sein:

2 Feuerleitern von 4 Metern Länge

4 Dachleitern von je 2 '/2 Metern Länge 

6 Patschen (Löschbesen)

1 Harke

4 Halteharken 2 Laternen

1 Axt und eine Anzahl Nebelhörner zum Alarmieren

Die bestehende Verpflichtung der Privatpersonen zur Haltung von Löschgerätschaften bleibt unberührt.


§ 13 An Ausrüstungsgegenständen sind für eine Brandwehr zu be­schaffen:

für jeden Führer und Steiger ein Helm

für jeden Steiger außerdem ein Gurt mit Karabinerhaken, eine Steigerleine und eine Signalpfeife, für die Mannschaften der übrigen Spritzenabteilung rote, für die Wasserzufuhr­abteilung blaue und für die Abteilung zur Aufrechterhal­tung der Ordnung weiße.

Mit dieser Verordnung wurden den Gemeinden Auflagen ge­macht; und es wurde darauf verwiesen „nunmehr unverzüglich die nötigen Vorbereitungen zur praktischen Durchführung der Bestimmung in Angriff zu nehmen und das hierzu erfor­derliche zu veranlassen". Diese Pflicht- und Zwangswehren bestanden mancherorts noch bis 1934. Daneben schlossen sich seit Mitte 1850 beherzte Männer zusammen und grün­deten Freiwillige Feuerwehren. Die Wehren verpflichteten

sich 1884, im Umkreis von 7,5 Kilometern vom Spritzenhaus Hilfe zu leisten, „es sei denn, der eigene Bereich erschien durch ein Gewitter gefährdet".

Die Freiwillige Feuerwehr Gr. Wittensee wurde am 27. Juni 1926, als erste Wehr im Amt Wittensee, gegründet. Vor der Gründung der Freiwilligen Feuerwehr bestand in Gr. Wittensee eine „Brandwehr" (Zwangswehr). Der Vorsteher der Brand­wehr war der Bürgermeister. Als Gerät besaß die Brandwehr eine Handdruckspritze, die von Pferden oder Männern gezo­gen wurde. Die Handdruckspritze wurde von der Freiwilligen Feuer­wehr übernommen. Das erste Gerätehaus befand sich auf dem Grundstück Ecke Mühlenstraße/Dorfstraße.

Gründungsprotokoll FF Gr. Wittensee, den 27. Juni 1926

Heute wurde auf Anregung einiger Herren aus Gr. Wittensee eine Versammlung nach Lehmanns Gasthof „Seegarten" ein­berufen, betreffs Besprechung über eine Gründung einer Frei­willigen Feuerwehr. Erschienen war der Herr Amts- und Ge­meindevorsteher, außerdem eine große Anzahl Herren aus dem Orte. Nach längerer Aussprache verpflichteten sich 24 Herren durch eigenhändige Unterschrift dem Beitritt zur Frei­willigen Feuerwehr. Darauf hin wurde dann ein vorläufiger Vor­stand gewählt.

Hauptmann:       Herr Claus Schleth -Thams

Spritzenführer:   Herr Hermann Schmidt

Schriftführer:      Herr Heinrich Thoms

Gründungsmitglieder:

Nr.

Vorname

Familienname

Beruf

01

Claus

Schleth-Tams

Landwirt

02

Hermann

Schmidt

Landwirt

03

Johannes

Jeß

Schmiedemeister

04

Theodor

Neumann

Sattlermeister

05

Heinrich

Thoms

Kaufmann

06

Theodor

Möller

Schuhmacher

07

Hans

Ott

Malermeister

08

Detlef

Naeve

Landwirt

09

Hans

Jeß

Gärtner

10

Jürgen

Kuhr

Landwirt

11

Willi

Lemke

Müller

12

Heinrich

Wulf

Arbeiter

13

Adolf

Thiedtje

Maurer

14

Claus

Rathje

Landwirt

15

Jürgen

Kuhr

Arbeiter

16

Hans

Paasch

Schmied

17

Willi

Sachau

Tischler

18

Johannes

Behrendt

Elektromeister

19

Rudolf

Nagel

Landwirt

20

Herrmann

Lehmann

Gastwirt

21

Johannes

Eggers

Landwirt

22

Hans

Stüdtje

Gastwirt

23

Claus

Tödt

Landwirt

24

Hans

Tiedtje

Landwirt

25

Jürgen

Naeve

Landwirt

26

Peter

Diekmann

Arbeiter

27

Johannes

Kühl

Landwirt

28

Otto

Blunck

Arbeiter

29

Karl

Bock

Maurer

30

Adolf

Brandt

Tischler

 

Letzte Aktualisierung am:
 
12.04.2011
 
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